Aus Apartmentservice und Boardinghouse Consulting wird: „Apartmentservice. Consultant + Agent for Serviced Apartments”

Zusammenschluss und Umfirmierung im Sinne der neuen Charta zum Temporären Wohnen

 

Berlin, 3. April 2017 Auf dem Weg zu mehr Transparenz im wachstumsstarken Markt der Serviced Apartments holt Branchenspezialistin Anett Gregorius ihr 1999 gegründetes Beratungsunternehmen Boardinghouse Consulting nun unter das Dach ihrer erfolgreichen Vermittlungsplattform Apartmentservice: So firmieren die beiden Sparten nun unter dem gemeinsamen Namen „Apartmentservice. Consultant + Agent for Serviced Apartments”. Gregorius nimmt damit Abstand vom missverständlichen Begriff des ,Boardinghouse, dessen Definition in Deutschland erheblich von der internationalen Bedeutung abweicht und sowohl branchenintern als auch auf Verbraucherseite Verwirrung stiftet. Die Umbenennung ist die logische Konsequenz aus der kürzlich verabschiedeten Charta zum Temporären Wohnen, zu deren Unterschrift Apartmentservice und die Co-Initiatoren Adina Apartment Hotels, Marriott International, Citadines Apart‘Hotel, Derag Livinghotels und Aparthotel Adagio auf der SO!APART 2016 aufgerufen haben.

Der Begriff ,Boardinghouse‘ ist in Deutschland, laut des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA als „Beherbergungsbetrieb, der sich meist an Langzeitnutzer in städtischer Umgebung wendet“ definiert. Weiterhin heißt es: „Die Zimmer sind von ihrer Ausstattung her an privaten Wohnungen ausgerichtet. Der Service reicht von sehr geringem Angebot bis hin zu einem hotelmäßigen Room Service“. Im englischen Sprachraum, aus dem der Jahrhunderte alte Begriff ursprünglich stammt, versteht man darunter heute hingegen etwas anderes. So bestehen Boardinghouses in den USA und Australien aus Zimmern; oft werden diese Zimmer von mehreren Bewohnern geteilt und Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen. Gegebenenfalls ist eine Gemeinschaftsküche vorhanden, weshalb eine Apartmentküche nicht notwendig ist. Der Unterschied zum Hostel hingegen ist eine längere und gesichertere Aufenthaltsdauer.

Dieses Verständnis unterscheidet sich maßgeblich von der hiesigen Definition, denn in Deutschland liegt der Fokus auf dem privaten Wohnbereich, der zudem in jedem Fall eine eigene Küche beinhaltet. Die Bezeichnung Boardinghouse als Synonym für den Gesamtmarkt ist auch dahingehend antiquiert, da sich die Konzepte inzwischen ausdifferenziert haben und vielfältig voneinander unterscheiden. Analog zur <link dialog/glossar/>Matrix</link> ist hier ein einheitliches Wording aller Betreiber in Bezug auf ihr Konzept zu empfehlen. Die richtigen Begrifflichkeiten sind daher Apartmenthaus und Aparthotel/Apartmenthotel.

Um bei Verbrauchern, Investoren, Betreibern und Zulieferern sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene für Klarheit zu sorgen, sprechen sich Apartmentservice und Mitstreiter für den einheitlichen Oberbegriff ,Serviced Apartments‘ aus, der die genannten Konzepte zusammenfasst. „Aus diesem Konsens heraus haben wir beschlossen, unsere Consulting-Sparte und die Vermittlungsplattform zusammenzuschließen und unter dem Namen „Apartmentservice. Consultant + Agent for Serviced Apartments” als einheitliche Marke mit eindeutiger Marktzuordnung zu präsentieren,“ so Gründerin und Inhaberin Anett Gregorius.

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