Erfolglose Klage gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

Seit dem 1. Mai 2016 ist die Übergangsregelung für das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ abgelaufen, welches die Berliner Politik vor zwei Jahren verabschiedet hatte. Dieses Gesetz verbietet die gewerbliche Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen und wurde bereits im Vorfeld seines vollständigen Inkrafttretens in den Medien heiß diskutiert. Gestern war es nun Thema vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Geklagt hatten Wimdu, ein Vermittlungsportal für Ferienwohnungen, und der Verein „Apartmentallianz“. Die Betreiber der Portale und Ferienwohnungen fühlen sich ungerecht behandelt, werden doch Wohnungen auch von Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern gewerblich genutzt.

Die Entscheidung des Gerichts wurde mit großer Spannung erwartet, da das Geschäft mit den Ferienwohnungen vielen Anbietern bislang ihre Existenz sicherte. Nun erfuhren die Vermieter gestern eine Niederlage, die weitreichende Folgen haben dürfte, denn damit wurde das Verbot von Ferienwohnungen in Berlin bestätigt und von den Richtern als verfassungsgemäß eingestuft. Die Beeinträchtigungen der Kläger lägen im vertretbaren Rahmen und seien gerechtfertigt, da dadurch Wohnraum zurückgewonnen werde, der in Berlin aufgrund des Wohnungsmangels dringend gebraucht würde. Andere Gewerbe, wie Ärzte oder Rechtsanwälte, würden die Einheiten – anders als Touristen – langfristig mieten. Damit träfe der Vorwurf einer Ungleichbehandlung nicht zu.

Nach der Verkündung des Urteils sagte der Wimdu-Jurist Péter Vida „Heute ist ein schwarzer Tag für Berlin.“ Es ist anzunehmen, dass das Urteil Wegweiser für weitere Entscheidungen der Gerichte sein wird und sich tendenziell auch auf andere Städten wie Hamburg oder Köln auswirken könnte.

Worum es bei dem Gesetz der Wohnraumzweckentfremdung geht, haben wir im April mit dem Vorsitzenden der Apartmentallianz besprochen und hier für Sie zusammengefasst.

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