Charta zum Temporären Wohnen

Im Segment der Serviced Apartments werden nach wie vor verschiedene Bezeichnungen verwendet, die ein und denselben Begriff beschreiben. Dies hat zur Folge, dass die Suche für den Gast nach dem passenden Produkt immer schwieriger wird. Es fehlt an Transparenz für die Produkte und die Marktsichtbarkeit sinkt. Dadurch geht wertvolles Buchungspotenzial verloren.

Apartmentservice und eine Reihe von Apartmentbetreibern haben bereits 2014 an einer einheitlichen Begriffsdefinitionen und Aufenthaltsdauern im Segment der Serviced Apartments gearbeitet. Als Ergebnis dieser Arbeitsgemeinschaft ist eine Matrix entstanden, die einen Überblick zum temporären Markt bietet. Auf der SO!APART 2016, dem Branchentreffen der Serviced-Apartment-Welt, wurden nun die Aufenthalts- und Begriffsdefinitionen als Charta zum Temporären Wohnen vorgestellt. Die anwesenden Projektentwickler, Zulieferer und Betreiber der Serviced Apartments wurden aufgefordert mit Ihrer Unterschrift die einheitliche Begriffserklärung zu unterstützen.

Es unterzeichneten Vertreter folgender Betreiber:

  • ADAPT APARTMENTS BERLIN
  • Base Management SA
  • BOLD Hotels
  • Brera GmbH
  • DasApartmentHaus
  • GOODMAN´S LIVING
  • iPartment AG
  • iPartment GmbH
  • Quartier 96
  • SMARTments business
  • The Staytement Living GmbH
  • Timehouse GmbH & Co. KG
  • TRINOM Business Apartments
  • VISION Zürich AG
  • VISIONAPARTMENTS


Aber auch Investoren, Projektentwickler und Dienstleister der Branche unterzeichneten die Charta:

  • Bondi Immobilien-Consulting GmbH
  • Hermann Kappe GmbH
  • Key&Card AG
  • MIKU Fliesen- und Natursteinhandel GmbH
  • rincón 2 medien GmbH
  • VivaPLAN GmbH


Machen Sie mit!

Unterstützen auch Sie durch Ihre Unterschrift die einheitlichen Begriffs- und Aufenthaltsdefinitionen. Senden Sie die unterschriebene Charta zum temporären Wohnen per E-Mail an info@apartmentservice-consulting.de.

Eine Übersicht mit allen Begriffen und Definitionen zum Thema Serviced Apartments finden Sie hier.

 

 

 

 

 

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