Anett Gregorius im Interview über die neue Charta

Von Sylvie Konzack

Einfacher, klarer und hochaktuell – so lässt sich die neue „Charta Temporäres Wohnen“ auf den Punkt bringen. Entwickelt von der Fachgruppe Serviced Apartments des Arbeitskreises Hotelimmobilien unter der Leitung und Initiative von Anett Gregorius, steht sie nun allen Akteuren im Segment, Verbänden, Kommunen und Behörden frei zur Verfügung. Die Apartmentservice-Inhaberin Anett Gregorius berichtet im Interview über eine neue Zuordnung von Serviced Apartments und eine Ausweitung im DACH-Raum.

 

Frau Gregorius, Sie hatten bereits mit Ihrem Apartmentservice-Team vor wenigen Jahren eine Marktmatrix entwickelt. Warum nun die neue Charta? Was sind die Unterschiede zur vorherigen Übersicht?
Mit Blick auf das große Wachstum und diverse neuer Konzeptmischungen im Markt hatten wir uns innerhalb der so vielfältig besetzten Fachgruppe Serviced Apartments das Ziel verordnet, die neue Charta weniger komplex und zugleich einheitlicher in der Begriffsnutzung zu gestalten, um das Segment über die Grenzen bekannter und einfacher für Einsteiger zu machen. Zudem wollten wir Serviced Apartments klarer denn je positionieren. Ich denke, uns ist beides gelungen. In der allgemeinen neuen Übersicht der Begrifflichkeiten erfolgt die Einordnung der Konzepte und Betriebstypen einfach und klar über den Service-Grad und die Aufenthaltsdauer. Den Faktor Apartmentgrößen haben wir hier entfernt, weil dieser durch den allgemeinen Trend zu Flächeneffizienz kein Kriterium mehr für die Zuordnung zu bestimmten Konzepten ist. Auf den weiteren Seiten der Charta greifen wir vertiefende Aspekte in separaten Tabellen und Begriffsdefinitionen auf, sodass jeder zusammenhängend einen umfassenden Blick über das Segment gewinnt. Aber vor allem haben wir in der Charta eine neue fundamentale Abgrenzung festgeschrieben: Erstmals werden Serviced Apartments ausschließlich den gewerblichen Konzepten zugeordnet. Sie verfügen immer über eine Kochgelegenheit und sind in ihrer Ausstattung auf längere Aufenthalte ausgelegt. Dazu gehören hoteltypische Services, die je nach Konzept im Umfang variieren und sich im auf Selbstversorgung fokussierten „Serviced Apartmenthaus“, früher „klassisches Apartmenthaus“, oder im service-reichen „Aparthotel“ befinden.

Wie können Sie damit proaktiv auf Städte und Gemeinden zugehen?
Jeder kann die Charta anfordern, und wir stellen sie als Fachgruppe allen interessierten Verbänden, Institutionen und Behörden zum Download zur Verfügung. Wir wollen mit den Städten in den Dialog treten – wo sind ihre Probleme, wo sind unsere. Wir wollen ihnen mit der Charta ein Instrument in die Hand geben, mit dem sie unser Segment besser verstehen, erkennen, wie wir heute mit all unseren Differenzierungen verstanden werden sollten und damit Lösungswege für angespannte Wohnungsmärkte bieten – zum Beispiel moderne, lebendige Quartiersprojekte, die auch Serviced Apartments als zeitgemäße Wohnungs- und Hotelalternativen integrieren. Unser Ziel ist es, dass der Begriff Serviced Apartments in der Baunutzungsverordnung aufgenommen wird. Auf diese Weise können wir schließlich ein weiteres Wachstum ankurbeln.

Der Markt internationalisiert sich stetig mehr. Inwiefern hat die Charta auch über Deutschland hinaus Relevanz?
In diesem und in den nächsten Jahren feiern zahlreiche internationale Brands in Deutschland Premiere. Mit der Charta soll es ihnen leichter fallen, die Marktbesonderheiten hierzulande im Blick zu haben und so bestmöglich auch bei uns durchzustarten. Aktuell ist die neue Charta auf den deutschen Markt zugeschnitten. Die Fachgruppe arbeitet aber bereits mit Partnern im DACH-Raum an einer Adaption für Österreich und die Schweiz, vor allem hinsichtlich der lokalen baurechtlichen Gegebenheiten. Greifen noch mehr Länder diesen Gedanken auf, so könnten wir auf europäischer und weltweiter Ebene mit einheitlichen Begriffsdefinitionen das Segment noch viel bekannter machen und im Wachstum fördern.

Die Fragen stellte Sylvie Konzack.

Favoriten